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9.1.1 Rechte auf Dateien

Die Wirkung der Rechte ist bei Dateien und Verzeichnissen unterschiedlich. Bei Dateien arbeiten Sie wie folgt:

r (read = lesen) Der Benutzer kann den Inhalt der Datei einsehen, d. h. unter anderem, er kann sie am Bildschirm anzeigen lassen, sie drucken oder kopieren.

w (write = schreiben) Der Benutzer kann die Datei verändert unter dem bisherigen Namen speichern.

x (execute = ausführen) Die Datei kann als Programm gestartet werden. Dies setzt natürlich voraus, daß die Datei ein Programm ist.

Angenommen also, Sie haben an der Datei uschistagebuch kein r-Recht, wollen Sie aber trotzdem auf dem Bildschirm sehen. Die Eingabe von
cat uschistagebuch
führt dann zu einer Fehlermeldung der Art:
uschistagebuch: permission denied

Viele Anwender, die aus einer Einplatzumgebung zu Linux stoßen, überschätzen allerdings die Bedeutung der Rechte, die man an einer (gewöhnlichen) Datei hat. Dies mag daran liegen, das MS-DOS und viele seiner Verwandten den Zugriff auf Dateien durch Attribute zu regeln versuchen. Die vielzitierte ``schreibgeschützte Datei'' gibt es unter Linux nicht.

Der Dateischutz wird ausschließlich über die Rechte gewährleistet. Hierbei gilt eine glasklare Logik, die sich im wesentlichen aus dem Dateisystem ergibt: Wird in einer Befehlszeile ein Pfad angegeben, auf den der Befehl zugreifen soll, werden die einzelnen Bestandteile des Pfades daraufhin überprüft, ob hinreichende Rechte bestehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Zugriff verweigert.


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